Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderung von Umzugsgut von uns nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haltungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzuggutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung, oder durch Überschreiten der Lieferfrist entsteht. (Obhut-Haftung)

Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620.00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schaden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzuggutes, oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen und handelt es sich um andere Schaden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzuggutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. (unabwendbares Ereignis)

Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden.
Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.
Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzuggutes durch den Absender.
Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpackten Gut in Behältern.
Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladeadresse nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen.
Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzuggutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer er unter 1.bis7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlüsse nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzuggutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

Wegfall der Haftungsbefreiung – und Begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Haftung der Leute
Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzuggutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen- und Begrenzungen berufen. Dies gilt nicht wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

Ausführender Möbelspediteur
Wer der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt ( ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen, Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgeltes, eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Schadenersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert- festzuhalten, oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensahnzelgen genügen in keinem Fall.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird eine Anzeige nach Lieferung erstattet, muss sie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle) ist der Absender verpflichtet dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)

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Frühzeitig planen – der Schlüssel zum stressfreien Umzug

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Erstelle eine Checkliste mit allen wichtigen Aufgaben: Kündigungsfristen beachten, Umzugshelfer organisieren, Halteverbotszonen beantragen – all das braucht Zeit. Und wenn du den Umzug nicht selbst stemmen willst, dann solltest du frühzeitig ein professionelles Umzugsunternehmen wie Erdinger Umzüge beauftragen. So sicherst du dir einen stressfreien Ablauf mit erfahrenen Profis.

Ausmisten: Weniger Ballast, mehr Freiheit

Jetzt ist die perfekte Gelegenheit, um dich von unnötigem Ballast zu befreien. Stell dir vor, du würdest mit einem überfüllten Rucksack auf eine lange Reise gehen – das wäre doch viel zu anstrengend, oder? Genauso ist es mit deinem Hausrat.

Sortiere aus, was du wirklich noch brauchst. Alles, was kaputt, doppelt oder seit Jahren ungenutzt ist, kann weg. Verschenke, verkaufe oder entsorge diese Dinge. Je weniger du mitnimmst, desto leichter wird dein Umzug.

Clever packen: Die richtige Strategie macht den Unterschied

Das Packen der Kartons ist eine Kunst für sich. Packst du wahllos ein, wirst du spätestens beim Auspacken fluchen. Besser:

  • Beschrifte alle Kartons mit ihrem Inhalt und dem jeweiligen Raum.
  • Schwere Gegenstände nach unten, Leichtes nach oben.
  • Nutze Kleidung oder Handtücher als Polsterung für empfindliche Dinge.
  • Kartonweise packen, nicht raumübergreifend.

Noch ein kleiner Tipp: Packe eine „Erste-Hilfe-Kiste“ mit allem, was du sofort brauchst – Zahnbürste, frische Kleidung, Ladekabel und vielleicht eine kleine Belohnung für den Umzugsstress.

Mehr hilfreiche Umzugstipps findest du auf umzug-berlin.de.

Der Umzugstag: Gut organisiert statt hektisch

Endlich ist es soweit! Heute heißt es: Ärmel hochkrempeln und los geht’s. Wenn du ein Umzugsunternehmen wie Erdinger Umzüge engagiert hast, kannst du dich entspannen – die Profis wissen genau, was zu tun ist. Falls du selbst mit Freunden umziehst, verteile Aufgaben klar: Wer trägt die Möbel? Wer sorgt für Snacks und Getränke?

Ein weiterer wichtiger Punkt: Falls nötig, reserviere einen Parkplatz für den Umzugswagen, damit keine wertvolle Zeit mit unnötigen Wegen vergeudet wird.

Ankommen und wohlfühlen

Geschafft! Die Kartons stehen in der neuen Wohnung, doch jetzt beginnt der schönste Teil: das Einrichten. Nimm dir Zeit, um dich nach und nach einzuleben. Es muss nicht alles sofort perfekt sein.

Kleine Rituale helfen, das neue Zuhause schnell vertraut zu machen – vielleicht eine erste Mahlzeit auf dem Boden zwischen Kartons oder eine Playlist mit deinen Lieblingssongs. Genieße diesen Moment!

Fazit: Mit Plan und Unterstützung entspannt umziehen

Ein Umzug ist mehr als nur ein Ortswechsel – er ist ein neuer Lebensabschnitt. Mit der richtigen Planung, ein wenig Organisationstalent und der Unterstützung eines erfahrenen Umzugsunternehmens wie Erdinger Umzüge wird aus einer stressigen Herausforderung ein positives Erlebnis.

Also, worauf wartest du? Starte jetzt mit der Planung und freue dich auf dein neues Zuhause!